Vorsicht ist besser als Nachsicht
Augenärzte raten dringend, an den gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder teilzunehmen. Insgesamt werden zehn Vorsorgeuntersuchungen angeboten. Bei dreien dieser Untersuchungen liegt das besondere Augenmerk (unter anderem) auf dem Sehsinn. Die U5 findet zwischen dem 6. und 7. Lebensmonat statt, die U8 im Alter von 3,5 bis 4 Jahren und die U9 vor Schulbeginn mit etwa 5 Jahren. Eltern sollten aber zwischen U5 und U8 noch mindestens einmal zusätzlich die Augen ihrer Kinder untersuchen lassen. Die Vorsorgeuntersuchungen werden in der Klinik oder beim Kinderarzt durchgeführt.
Viele Sehschwächen sind erblich – aber vielen kann auch abgeholfen werden, wenn sie rechtzeitig erkannt werden. eine Untersuchung direkt beim Augenarzt ist für Babys im Rahmen der normalen Vorsorgeuntersuchungen leider nicht vorgesehen. Eltern sollten daher den Kinderarzt auf eventuelle familiäre Vorbelastung aufmerksam machen und mit diesem eine Überweisung zum Augenarzt besprechen. Als Faustregel gilt: Alle frühgeborenen Babys und alle Kinder, deren Eltern oder Geschwister schielen oder stark fehlsichtig sind, sollten möglichst früh und dann regelmäßig zum Augenarzt.
Hinweis: Zusätzlich zu fachärztlichen Untersuchungen können Eltern mit einigen spielerischen Sehtests die Leistungsfähigkeit der Kinderaugen ständig überprüfen: Lassen Sie Ihr Kind doch einmal Verkehrsschilder, die Sie selbst gerade noch erkennen können, beschreiben – zuerst mit dem einen, dann mit dem anderen Auge. So haben Sie die Entwicklung der Sehkraft Ihres Kindes stets im Auge.